FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Frühförderung

Für Sie ist die Förderung Ihres Kindes kostenfrei.

Ihr/e Kinderärzt*in stellt Ihnen eine ärztliche Bescheinigung mit einer ICD-10 Diagnose aus.

Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 02041/22043 oder per Mail: info@fruehfoerderung-bottrop.de

Montag bis Donnerstag 7.30- 16.30 Uhr. Freitag 7.30- 16.00 Uhr. Samstag und Sonntag geschlossen.

Die Förderung für Ihr Kind findet in der Regel einmal wöchentlich für jeweils eine Stunde statt.

Ihr Kind kann von Geburt bis zur Einschulung Frühförderung erhalten. Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt.

Sie können Ihr Kind persönlich oder telefonisch anmelden. Wenn ein Platz frei wird, werden Sie zu einer Eingangsdiagnostik eingeladen. Bitte bringen Sie hierfür eine ärztliche Bescheinigung einer ICD-10 Diagnose (nicht älter als ein halbes Jahr), das U-Heft und den Impfausweis des Kindes sowie alle vorliegenden Berichte und ärztliche Diagnosen mit. Wenn das Sorgerecht geteilt wird, müssen beide Elternteile zur Eingangsdiagnostik erscheinen.

Fragen zur Sprachtherapie

Ihr/e Kinderärzt*in stellt Ihnen eine Heilmittelverordnung aus.

Sprachtherapie findet einmal wöchentlich für jeweils 45 Minuten statt.

Auf der Heilmittelverordnung wird die Anzahl der Einheiten festgelegt.

Die Sprachtherapie wird von uns mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.

Fragen zur Baby- und Kleinkindsprechstunde (BKS)

Telefonisch 02041/ 22043, E-Mail: bks@fruehfoerderung-bottrop.de

Die BKS befindet sich in den Räumlichkeiten der Frühförderung Bottrop e. V.

Website: Baby- und Kleinkind­sprechstunde Bottrop

Die Baby-Kleinkindprechstunde ist für Sie kostenfrei.

Website: Baby- und Kleinkind­sprechstunde Bottrop

Die BKS ist ein Beratungsangebot für Eltern mit Kindern im Alter von 0–3 Jahren mit Regulationsstörungen in den Bereichen Schlafen, Essen und Verhalten.

Website: Baby- und Kleinkind­sprechstunde Bottrop